Über die SVK
Unfallversicherung
Bei Unfällen übernimmt die SVK Heilungskosten in Ergänzung zu Drittversicherungen und erbringt Kapitalzahlungen bei Todes- und Invaliditätsfällen. Auch bei Brillenschäden sowie Beschädigung und Verlust von Kontaktlinsen werden Leistungen entrichtet.
Haftpflichtversicherung
Die Versicherungsleistungen der integrierten Haftpflichtversicherung bestehen in der Entschädigung begründeter und der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, die gegenüber Verbänden, Vereinen und Mitgliedern aufgrund der üblichen Verbands- und Vereinstätigkeit aus der gesetzlichen Haftpflicht geltend gemacht werden.
Unter anderem sind folgende Risiken versichert:
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
- Betrieb von Festwirtschaften
- Bestand/Betrieb von Festhütten/Festzelten
- Bestand/Betrieb nicht permanenter Tribünen/Stehrampen
- Turnbetrieb, inkl. aller polysportiven Tätigkeiten im STV